Was ist ein Jahresbeleg und wie wird dieser geprüft?
Am Ende des Kalenderjahres muss der „Jahresbeleg“ mit der BMF-App geprüft werden (auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr).
kassa24 erstellt automatisch einen Beleg mit Betrag 0.- am Ende eines Monats mit Umsätzen.
Der Monatsbeleg vom letzten Monat im Jahr mit Umsatz (normalerweise Dezember) ist auch der Jahresbeleg. D.h. wenn Sie im Dez. keinen Umsatz hatten, dann ist der Jahresbeleg z.B. vom November.
Was ist damit zu tun?
- Sie oder Ihr Steuerberater müssen nach Neujahr den letzten Monatsbeleg vom Vorjahr (zu finden unter Auswertungen, Monats- und Jahresbelege) mit der BMF Belegcheck App scannen.
- Die BMF Belegcheck App ist im Google Play Store oder iOS App Store zu finden und kann auf einem Smartphone oder Tablet installiert werden.
- QR-Code scannen
Autorisierungscode eingeben
(diesen finden Sie in FinanzOnline, Eingaben, Registrierkassen, Autorisierungscodes) - Das Prüfergebnis wird von der BMF-App automatisch ans Finanzamt gemeldet.
Wichtig: Den Jahresbeleg müssen Sie für 7 Jahre als Beleg aufbewahren.
Für diesen Vorgang haben Sie bis zum 15.2. des Folgejahres Zeit.
Sonderfall keine Umsätze im Dezember:
Sie haben keine Belege im Dezember?
Dann gibt es auch keinen Monatsbeleg. Dieser wird nur in Monaten benötigt, wo es mindestens einen Umsatzvorgang gab.
In diesem Fall können Sie den letzten vorhandenen Monatsbeleg nehmen (auch wenn dieser z.B. aus dem September stammt, da es danach keine Belege mehr gab).